VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Alle zwischen ihnen geschlossenen Verträge Burgess Furniture Ltd (im Folgenden „das Unternehmen“ genannt) und jede Person, Firma oder Firma (im Folgenden „der Käufer“ genannt) unterliegen den unten aufgeführten Verkaufsbedingungen.

1. Sofern vom Unternehmen nicht schriftlich anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise netto, exklusive Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise können, sofern nicht schriftlich angegeben, ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Im Übrigen gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Jedes Angebot gilt nur für die vereinbarten Mengen und gilt nicht für andere Mengen oder andere Bestellungen oder Anfragen.

3. EIGENES MATERIAL DES KUNDEN (COM) Obwohl wir akzeptieren, Stühle aus kundeneigenem Material (COM-Stoff) herzustellen, wird davon ausgegangen, dass alle Leistungsmerkmale dieser Stoffe dem Kunden oder dem spezifizierenden Agenten bekannt sind, da wir die gelieferten COM-Stoffe nicht testen können Wir überprüfen ihre Eignung und langfristige Leistung und können daher keine Verantwortung für deren Nichtgebrauch übernehmen.

4. KREDITKONTEN Der Kauf von Waren auf Kredit gilt als Anerkennung dieser Verkaufsbedingungen, insbesondere der Zahlungsbedingungen.

5. Kunden, denen Krediterleichterungen gewährt wurden, müssen ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Rechnungsmonats begleichen.

6. Für den Fall, dass Waren nach dem Fälligkeitsdatum nicht bezahlt werden, zahlt der Käufer dem Unternehmen ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den ausstehenden Restbetrag.

7. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn die Rechnung des Käufers überfällig ist oder die Bonitätsauskunft nicht zufriedenstellend ist.

8. EIGENTUMSVORBEHALT i) Das Unternehmen behält sich jederzeit das rechtliche Eigentum und das wirtschaftliche Eigentum an den von ihm verkauften Waren vor, bis der Käufer alle Beträge, die der Käufer dem Unternehmen schuldet, vollständig bezahlt hat. ii) Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, muss der Käufer die Waren vollständig und in gutem Zustand aufbewahren und getrennt von allen anderen Waren, die nicht Eigentum des Unternehmens sind, lagern, sodass sie leicht als Eigentum des Unternehmens identifiziert werden können Unternehmen. iii) Im Falle der Nichtzahlung durch den Käufer gemäß den vom Unternehmen vereinbarten Bedingungen ermächtigt der Käufer das Unternehmen, das Gelände des Käufers zu betreten, um die Waren zu entfernen. iv) Mit der Lieferung geht das gesamte Risiko der Waren auf den Käufer über, der die Waren zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens zum vollen Preis gegen alle Risiken versichert und auf Anfrage aufgefordert werden kann, dem Unternehmen eine Kopie dieser Versicherungspolice vorzulegen . vi) Bis der Käufer alle dem Unternehmen geschuldeten Beträge vollständig beglichen hat, verwahrt der Käufer die Waren als Verwahrer für das Unternehmen. Der Erlös aus einem solchen Verkauf verbleibt beim Käufer auf Rechnung des Unternehmens und wird zunächst zur Zahlung aller vom Käufer an das Unternehmen geschuldeten Beträge verwendet. Der Käufer ernennt das Unternehmen unwiderruflich zu seinem Anwalt, um den Anspruch des Unternehmens auf solche Verkaufserlöse zu vervollkommnen.

9. LIEFERUNG Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Verluste, die sich aus der Nichtlieferung von Waren, Dienstleistungen, Materialien oder Geräten ergeben.

10. BESCHREIBUNG UND ILLUSTRATION Alle Abbildungen, Zeichnungen, Kataloge und Beschreibungen haben nur allgemein informativen Charakter und sind nicht Teil der Spezifikation oder Beschreibung der Waren, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich in sie aufgenommen.

11. LIEFERUNG Wir haften unter keinen Umständen für Waren, die während des Transports beschädigt, fehlerhaft oder anderweitig beschädigt sind, es sei denn, ein solcher Schaden wird uns und dem Spediteur (sofern betroffen) innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Waren durch den Spediteur gemeldet Käufer. Für den Fall, dass die Ware ganz oder teilweise nicht geliefert wird, haftet das Unternehmen unbeschadet der oben genannten Beförderungsbedingungen nicht, es sei denn, die schriftliche Mitteilung über die Nichtlieferung geht beim Unternehmen innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Datum ein des Versands. Die Liefertermine sind Schätzungen und es kann keine Haftung für Schäden übernommen werden, die sich aus der Verzögerung ergeben oder anderweitig entstehen. Ist der Käufer nicht in der Lage, die Lieferung zu dem bei der Bestellung vereinbarten Termin anzunehmen, berechnet das Unternehmen bis zur Lieferung eine Gebühr für die Bearbeitung und Lagerung. Um den Verpackungsaufwand auf ein Minimum zu beschränken, verzichten wir bei der Lieferung an britische Adressen standardmäßig auf die Verpackung der Ware. Wenn Waren aus irgendeinem Grund verpackt werden müssen, teilen Sie uns dies bitte mit. Die Verpackungskosten können dann berechnet und angegeben werden.

12. RÜCKGABEN Alle gemäß einer Bestellung gelieferten Waren können ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht zurückgegeben werden. Ein Antrag auf eine solche Zustimmung kann nur innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum berücksichtigt werden und muss schriftlich unter Angabe von Datum und Nummer der Rechnung, auf der die Waren geliefert wurden, sowie einer Erklärung für die Rücksendung erfolgen. Bei vereinbarten Rücksendungen wird die Ware vom Unternehmen zum Rechnungspreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 % gutgeschrieben.

13. STORNIERUNGEN Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um den individuellen Anforderungen des Käufers gerecht zu werden, können Änderungen oder Stornierungen einer Bestellung oder eines Teils davon nur nach Vereinbarung akzeptiert werden. Sollte das Unternehmen die Stornierung einer Bestellung oder eines Teils einer Bestellung akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass der Käufer eine Gebühr für die dem Unternehmen entstandenen Kosten akzeptiert.

14. HAFTUNG Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für Folgeschäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt aus oder als Folge eines Verkaufs von Waren durch das Unternehmen oder der Verwendung von Waren des Unternehmens entstehen, sofern dies nicht der Fall ist soweit das Gesetz den Haftungsausschluss für eine bestimmte Beschaffenheit, Garantie oder Gewährleistung ausdrücklich verbietet.

15. VERTRAGSBEDINGUNGEN Vom Käufer beabsichtigte Änderungen oder Bedingungen sind kein Bestandteil des Kaufvertrags zwischen dem Unternehmen und dem Käufer, es sei denn, eine solche Änderung oder Bedingung wurde vom Unternehmen schriftlich genehmigt. Keiner der Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens ist befugt, das Unternehmen durch eine mündliche Vereinbarung zu binden, die von diesen Verkaufsbedingungen abweicht.

Ver 4.0

DIESE BEDINGUNGEN WERDEN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM ENGLANDISCHEN RECHT AUSGELEGT